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Nachrichten
24. Jan 2001
EU-Beratung zur Richtlinie "Nahrungsergänzungsmittel"
Am 24. Januar 2001 beriet das Komitee für Umweltschutz im Europäischen Parlament in einer Ersten Lesung über den Richtlinienentwurf der EU-Kommission vom Mai 2000 zu Nahrungsergänzungsmitteln (Vitamine und Mineralstoffe).
Auf der Tagesordnung standen 62 Anträge zum Entwurf, die von nationalen Arbeitsgruppen und von Seiten der Regierungen eingebracht worden waren.
Entsprechend umfangreich sind das Protokoll und die nötige Weiterarbeit.

Als Zwischenergebnisse lassen sich nennen:

  1. Prinzip 'Upper Safe Level' - Am 'Upper Safe Level', der sicheren Obergrenze für die tägliche Einnahme von Vitaminen und Mineralstoffen, wurde übereinstimmend festgehalten. Eine standardisierte Empfehlung wie "die dreifache Menge der täglich empfohlenen Zufuhr" spielte bei der Bewertung der maximalen Dosis keine Rolle.
  2. Nicht nur Vitamine und Mineralstoffe. Neben Vitaminen und Mineralstoffen können auch andere Stoffe (z.B. Aminosäuren, Pflanzenextrakte) vorkommen und in Zukunft über die jetzt zu entwickelnden Richtlinien geregelt werden.
  3. Nur Nährwert/Nährstoff-bezogene Aussagen. Inhaltsstoffe in Nahrungsergänzungen brauchen nicht essentiell zu sein. Es dürfen aber weiterhin keine Aussagen über physiologische oder pharmakologische Wirkung gemacht werden. Dieser Punkt ist jedoch noch heftig umstritten, weil in einigen EU-Ländern bereits bisher sehr wohl weitergehende Aussagen gemacht werden dürfen.
  4. Positivliste Inhaltsstoffe erweitert. Die Positivliste an Inhaltsstoffen wurde um mehrere beantragte Zusatzstoffe erweitert, u.a. durch Calciumcitrat bzw. -malat, Chromiumpicolinat und Zinkpicolinat. Die neu aufgenommenen Stoffe sind vom Wissenschaftlichen Komitee noch zu untersuchen bzw. zu bestätigen. (Ab 2005 sollen nur noch Inhaltsstoffe nach der Positivliste erlaubt sein - bzw. müssen weitere jeweils neu beantragt und wissenschaftlich dokumentiert sein.)
  5. Transparenz wissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen. Die Methode bzw. Arbeitsweise des Wissenschaftlichen Komitees für Ernährung in der EU, von dem die Zustimmung zu einsetzbaren Inhaltsstoffen abhängt, muss transparent sein.
(Quelle: Englisches Protokoll der oben erwähnten Sitzung mit den eingearbeiteten Textänderungen und NPN Nieuwsbrief 2/2001 (Rundbrief des Verbands Natur- u. Gesundheits-Produkte Niederlande) vom 26. 01. 2001)


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