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26. Mär 2011
Aus der EFSA (European Food Safety Authority):
Neue Empfehlungen für die tägliche Aufnahme von Karamellfarbstoffen in Lebensmitteln
(E 150 a-d)

Die Karamellfarbstoffe stellen angesichts ihrer breiten Verwendung in Softdrinks, Backwaren, Süßigkeiten etc. eine wichtige Gruppe der Lebensmittelfarben dar. Sie sind eine komplexe Mischung aus Verbindungen, die bei der kontrollierten Erhitzung von Kohlenhydraten und ggf. chemischer Weiterverarbeitung entstehen.

Die Karamellfarbstoffe stellen angesichts ihrer breiten Verwendung in Softdrinks, Backwaren, Süßigkeiten etc. eine wichtige Gruppe der Lebensmittelfarben dar. Sie sind eine komplexe Mischung aus Verbindungen, die bei der kontrollierten Erhitzung von Kohlenhydraten und ggf. chemischer Weiterverarbeitung entstehen. Nach den in der Weiterverarbeitung eingesetzten chemischen Reaktionsbeschleunigern werden sie in 4 Klassen eingeteilt (I-IV, entsprechend den E-Nummern 150 a-d). Bisher wurden aufgrund von Untersuchungen des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der EU bzw. des gemeinsamen Sachverständigenausschusses von FAO/WHO für Lebensmittelzusatzstoffe tägliche akzeptable Höchstmengen für die Gruppen II-IV angegeben (II – Sulfitlaugen-Zuckercouleur 150b: 160-200 mg/kg KG/Tag; III – Ammoniak-Zuckercouleur 150c: 200 mg/kg KG/Tag, unter der Voraussetzung, dass der Gehalt an THI (2-Acetyl-4-tetrahydroxy-Butylimidazol) 10-25 mg/kg Farbe nicht übersteigen sollte; IV – Ammoniumsulfit-Zuckercouleur 150d: 200 mg/kg KG/Tag.
Aufgrund neuer Daten bzw. unter Berücksichtigung der in mancher Hinsicht schlechten Datenlage hat nun das Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmitteln zugesetzte Nährstoffquellen (ANS) eine Neubewertung vorgenommen. Aufgrund großer Ähnlichkeit der vier Gruppen in Bezug auf die toxikologische Datenlage könne für die Gruppe der Karamellfarbstoffe ein ADI-Wert festgesetzt werden, mit einer Ausnahme: nämlich dem Gehalt von THI in Gruppe III, für den Immunotoxizität nachgewiesen ist.
Mit einem Unsicherheitsfaktor von 100 legte das Gremium für die Gruppe der Karamellfarbstoffe als akzeptable tägliche Höchstmenge (ADI) 300 mg/kg KG/Tag fest. Für Gruppe III wurde die ADI mit 100 mg/kg KG/Tag festgelegt.
Für 11 europäische Länder ermittelte das Gremium Schätzwerte für die tatsächliche tägliche Aufnahme von Karamellfarbstoffen durch Kinder zwischen 1-14 Jahren. Sie lag zwischen 76,9-427,2 mg/kg KG/Tag für Gruppe I, 8,7-34,6 für Klasse II, 21,7-302,4 für Klasse III  und 23,2 bis 506,2 für Klasse IV (in Cola-Getränken enthalten).
Auch für Erwachsene zeigt sich – bezogen auf alle vier Gruppen der Zuckercouleur – eine Überschreitung der ADI von 300 mg/kg KG/Tag. Vor allem im Hinblick auf Bestandteile wie THI, 4-MEI (4-methyl-Imidazol) und Schwefeldioxid wären weitere Studien zur Abklärung der Sicherheit wünschenswert, stellte das ANS-Gremium fest.
Der Volltext kann unter http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/2004.pdf nachgelesen werden.

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